Der US-Sänger Chris Brown erhielt am 26. Oktober 2026 am Londoner Southwark Crown Court acht Monate Haft, ausgesetzt für zwölf Monate. Laut ITV räumte der 37-Jährige gewalttätige Störung des öffentlichen Friedens ein, nachdem er Musikproduzent Abraham Diaw im Februar 2023 im Club Tape in Mayfair angegriffen hatte. Er muss damit nicht sofort ins Gefängnis.
Sein Gesangscoach Omololu Akinlolu, 40, erhielt vier Monate Haft, ebenfalls für zwölf Monate ausgesetzt. Laut ITV müssen beide jeweils 1.500 Pfund Gerichtskosten zahlen. Die Staatsanwaltschaft bestätigte ihre Schuldbekenntnisse vom 24. Juli. Der Tatbestand betrifft rechtswidrige Gewalt oder deren Androhung, die bei anderen Furcht um ihre Sicherheit auslöst.
Nach Darstellung der Anklage ereignete sich der Angriff früh am 19. Februar 2023. Brown schlug dem Opfer zweimal mit einer Glasflasche auf den Kopf; Akinlolu beteiligte sich am Angriff. Das Opfer suchte wegen Kopf- und Knieverletzungen das St Mary’s Hospital auf. Laut Anklage setzten die Täter den Angriff fort, während es durch den Club zu fliehen versuchte.
Laut ITV betonte Richter Tony Baumgartner die Gefahr wiederholter Flaschenschläge gegen den Kopf und das Risiko für Umstehende. Berühmtheit und geschäftlicher Erfolg rechtfertigten keine Sonderbehandlung. AP berichtete, der Richter habe Browns Schuldbekenntnis, seine feste Beschäftigung und wohltätige Arbeit berücksichtigt, als er auf sofortige Haft verzichtete.
Verteidigerin Sallie Bennett-Jenkins übermittelte dem Gericht laut ITV Browns Entschuldigung an alle Anwesenden. Sie bezeichnete den Vorfall als zutiefst bedauerlich und erklärte, er habe höchstens zwanzig Sekunden gedauert. Der Richter betonte dennoch die Schwere der Gewalt durch zwei Menschen in einem überfüllten Lokal.
Laut Staatsanwaltschaft erfolgte Browns Festnahme am 15. Mai 2025 nach seiner Rückkehr nach Großbritannien für ein Konzert in Manchester. Reuters zufolge ermöglichte später eine Kautionssicherheit von fünf Millionen Pfund seine Tournee. Das Urteil beendet diesen Verfahrensabschnitt; eine weitere Straftat während der einjährigen Bewährungszeit kann zur Inhaftierung führen.
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