Ein deutsches Gericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Google für falsche Informationen in seinen KI-generierten Suchübersichten direkt haftet. Das Landgericht München erließ unter dem Aktenzeichen 26 O 869/26 eine einstweilige Verfügung, die Google untersagt, über zwei Münchner Verlage falsche Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen zu verbreiten. Die Entscheidung hat das Potenzial, die Rechtslandschaft für KI-gestützte Suchmaschinen weltweit umzugestalten.
Googles KI-Übersichten hatten die beiden Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abofallen und dubiosen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht. Dabei vermischte das System Informationen über tatsächlich problematische Unternehmen mit den Klägern und stellte Zusammenhänge her, die in keiner der verlinkten Quellen auftauchten. Die Verlage entdeckten die diffamierenden Inhalte, als potenzielle Kunden Bestellungen stornierten und Geschäftspartner Bedenken äußerten.
Das Gericht stufte Google als unmittelbaren Verletzer ein, da die KI-Übersicht eigenen Inhalt von Google darstelle und nicht lediglich eine Liste von Suchergebnissen, die auf Drittanbieter-Webseiten verweisen. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Die bisherige Rechtsprechung in Europa und den USA hat Suchmaschinenbetreiber weitgehend von der Haftung für die Verlinkung auf Drittinhalte freigestellt und sie als neutrale Vermittler behandelt.
Die Entscheidung entzieht KI-generierten Zusammenfassungen den Haftungsschutz für Suchmaschinen. Sollte das Urteil in der Berufung bestätigt werden, dürfte es weit über Google hinaus jede KI-Antwortmaschine auf dem Markt betreffen. Rechtsexperten weisen darauf hin, dass das Urteil gleichermaßen auf Microsofts Copilot, Perplexity und jeden anderen Dienst anwendbar sein dürfte, der synthetisierte Antworten generiert, anstatt einfach Links zurückzugeben.
Google hat sich gegen das Urteil gewehrt und argumentiert, seine KI-Übersichten basierten auf im Web gefundenen Informationen und das Unternehmen nehme Genauigkeit ernst. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die falschen Behauptungen in keiner der von Googles KI-System verlinkten Quellen erschienen — die künstliche Intelligenz hat also Zusammenhänge erfunden, die in den zugrunde liegenden Daten nirgends existierten. Dieser Befund untergräbt Googles Verteidigung.
Rechtsexperten in ganz Europa bezeichnen das Urteil als eines der ersten weltweit, das die Haftungsfrage für KI-generierte Suchinhalte direkt angeht. Auch wenn die Entscheidung eine einstweilige Verfügung eines Landgerichts bleibt und keinen bindenden Präzedenzfall darstellt, signalisiert sie eine wachsende Bereitschaft der Justiz, Technologieunternehmen für die Ergebnisse ihrer KI-Systeme zur Verantwortung zu ziehen.
Der Fall kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, da Regulierungsbehörden weltweit ringen, wie KI-generierte Inhalte zu regulieren sind. Der KI-Act der Europäischen Union, der schrittweise in Kraft tritt, legt Risikokategorien für KI-Systeme fest, behandelt aber die Haftung von KI-Suchzusammenfassungen nicht ausdrücklich. Das Münchner Urteil dürfte die Gesetzgebungsbemühungen beschleunigen, diese Lücke zu schließen.
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