Einundzwanzig US-Bundesstaaten haben gemeinsam mit Kommunen und dem Gouverneur von Pennsylvania am 1. Oktober die Aufhebung bundesweiter CO₂-Grenzen für Kohle- und Gaskraftwerke angefochten. Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James führt die Gruppe an. Sie beantragte beim Bundesberufungsgericht für den District of Columbia, die Entscheidung der Umweltbehörde EPA aufzuheben.
Im Mittelpunkt stehen die Carbon Pollution Standards von 2024. Diese verpflichteten viele große Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die EPA beschloss am 14. September eine teilweise Aufhebung und schlug getrennt davon vor, auch die übrigen bundesweiten Treibhausgasregeln für Kraftwerke zu streichen. Die Klage betrifft den bereits beschlossenen Schritt; der umfassendere Vorschlag ist noch offen.
Die Gruppe wirft der EPA vor, Alternativen sowie die Gesundheits- und Klimafolgen zusätzlicher Emissionen nicht ausreichend geprüft zu haben. Nach Angaben der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft verursachen Kraftwerke rund ein Viertel des amerikanischen Kohlendioxidausstoßes. Die Staaten befürchten mehr Emissionen und stärkere Folgen durch Hitze, Überschwemmungen und Rauch aus Waldbränden.
Die EPA widerspricht dieser Einschätzung. Bei der Ankündigung erklärte sie, die Vorgaben von 2024 setzten auf eine Technik zur Verringerung von Kohlenstoffemissionen, deren Einsatz im nötigen Umfang nicht hinreichend erprobt sei und Kraftwerke zur Schließung drängen könne. Die Behörde schätzt die wirtschaftlichen Einsparungen auf bis zu 310 Milliarden Dollar. Gegenüber Associated Press erklärte ein Sprecher, die EPA äußere sich nicht zu laufenden Verfahren.
Neben dem Antrag an das Gericht kündigte die Gruppe der EPA eine weitere Klage wegen fehlender Treibhausgasgrenzen für viele bestehende Gaskraftwerke an. Laut James’ Büro laufen manche dieser Anlagen bei hoher Stromnachfrage und liegen in Gemeinden, die bereits stark von Luftverschmutzung betroffen sind. Diese Ankündigung betrifft einen anderen Sachverhalt als die Aufhebung der Regeln im September.
Das Berufungsgericht prüft nun, ob die EPA beim Rückzug der Vorgaben von 2024 das Luftreinhaltegesetz und die Verwaltungsregeln einhielt. Sein Urteil könnte darüber entscheiden, ob die aufgehobenen Grenzwerte zurückkehren. Der getrennte Vorschlag zur Abschaffung der übrigen Treibhausgasregeln für Kraftwerke durchläuft unterdessen ein eigenes Verfahren.
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