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Bundesrichter weist restliche Ansprüche gegen Lizzos Tourneefirma ab

Veröffentlicht am 4. September 2026 0 Aufrufe

Ein Bundesrichter in Los Angeles hat die verbliebenen Ansprüche der früheren Garderobenassistentin Asha Daniels in ihrer Klage wegen Belästigung und Diskriminierung gegen die Tourneefirma der Sängerin Lizzo und weitere Beklagte abgewiesen. US-Bezirksrichter Fernando L. Aenlle-Rocha erließ ein summarisches Urteil und beendete damit Daniels' fast drei Jahre dauerndes Bundesverfahren. Nach seiner Bewertung erreichten die Belege und behaupteten Handlungen nicht die rechtlichen Schwellen für einen Prozess.

Daniels reichte die Klage im September 2023 ein, nachdem sie weniger als drei Wochen beim europäischen Abschnitt von Lizzos Special Tour gearbeitet hatte. Sie warf dem Garderobenbetrieb rassistische und sexuelle Belästigung, Benachteiligung wegen einer Behinderung, übermäßige körperliche Belastung, unsichere Bedingungen und Vergeltung nach ihren Beschwerden vor. Die Beklagten bestritten Fehlverhalten und beantragten die Abweisung.

Aenlle-Rocha erklärte in seiner Entscheidung, die in den Akten geschilderten Vorfälle gehörten selbst dann, wenn sie unangemessen oder unprofessionell waren, nach der Rechtsprechung des Supreme Court zu den gewöhnlichen Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Sie erreichten demnach nicht den Schutzbereich von Titel VII. Medienberichte über die Gerichtsunterlagen hielten zudem fest, der Richter habe keinen benannten Beleg dafür gefunden, dass Garderobenleiterin Amanda Nomura eine rassistische Beschimpfung gegen eine schwarze Person oder schwarze Menschen allgemein richtete.

Das Gericht verwarf auch Daniels' Argument zur Behinderung. Den veröffentlichten Berichten zufolge hatten die Verletzungen, die sie auf einen über ihren Fuß rollenden Kleiderständer zurückführte, weder die nötige Schwere noch eine ausreichende Dauer, um nach dem einschlägigen Recht als Behinderung zu gelten. Die Anordnung erledigte die sieben noch offenen Ansprüche, nachdem ein zusätzlicher arbeitsrechtlicher Punkt bereits früher entfallen war.

Lizzo, die mit bürgerlichem Namen Melissa Jefferson heißt, schied bereits im Dezember 2024 als persönlich Beklagte aus dem Verfahren aus. Nach der neuen Entscheidung erklärte sie in sozialen Medien, sie sei erleichtert, und betonte, sie habe einen Vergleich abgelehnt, weil sie die Vorwürfe bestreiten wollte. Ihre Anwältin bezeichnete das summarische Urteil als vollständigen Sieg für die Tourneefirma und die übrigen Beklagten in Daniels' Verfahren.

Die Entscheidung beendet ausschließlich Daniels' Bundesklage und ist nicht mit einem separaten Rechtsstreit dreier ehemaliger Tänzerinnen über andere Vorwürfe gleichzusetzen. Ein summarisches Urteil bedeutet, dass der Richter für die übrigen Ansprüche keine hinreichende rechtliche und beweisbezogene Grundlage für eine Jury sah; es entscheidet nicht jede umstrittene Begegnung am Arbeitsplatz als Tatsachenfrage. Ein weiterer Schritt hängt davon ab, ob Daniels eine Überprüfung durch ein Berufungsgericht anstrebt.

Quellen: ABC News Australia, ABC7 Los Angeles, The New York Times

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