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Indiens Wahlkommission lässt System für Wählerlisten überprüfen

Veröffentlicht am 27. September 2026 0 Aufrufe

Indiens Wahlkommission kündigte am Samstag, dem 26. September, eine Überprüfung ihrer Wählerlistenplattform ECINet durch einen Ausschuss mit einem unabhängigen Technikexperten an. Der Ausschuss soll prüfen, ob das System dem Wahlrecht entspricht. Hintergrund sind Fragen zur Überarbeitung der Wählerlisten und zum Zugang lokaler Beamter zu den Werkzeugen, die sie für ihre gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Kommission tagte in Neu-Delhi und erklärte, alle drei Mitglieder hätten die Beschlüsse gebilligt.

Zuvor berichtete The Indian Express in einer Untersuchung, dass die Wahlkommissare Sukhbir Singh Sandhu und Vivek Joshi gegenüber dem Vorsitzenden Gyanesh Kumar wiederholt Bedenken zu Änderungen der Listen und zur verwendeten Software geäußert hatten. Die Kommission bezeichnet unterschiedliche Ansichten als normalen Teil ihrer Beratungen und erklärt, ihre endgültigen Beschlüsse zur besonderen intensiven Überprüfung der Wählerlisten, kurz SIR, seien einstimmig erfolgt. Oppositionsparteien kritisieren das Verfahren; die Wahlbehörde verteidigt dessen Rechtmäßigkeit.

Laut der amtlichen Mitteilung leitet ein ranghoher stellvertretender Wahlkommissar die Prüfung von ECINet. Ein unabhängiger Experte eines indischen Technologieinstituts oder eines Instituts für Informationstechnologie gehört dem Ausschuss an. Er soll die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften prüfen und der Kommission berichten. Nach deren Angaben haben Beamte vor Ort bereits Zugang entsprechend ihren gesetzlichen Zuständigkeiten. Falls nötig, will die Behörde ihnen mehr Handlungsspielraum geben. Neue digitale Module sollen vor der Genehmigung ein Gremium von Beamten durchlaufen.

Die Kommission änderte außerdem das Verfahren für Wähler, die während der laufenden Überprüfung Hinweise wegen fehlender Verknüpfungen mit älteren Einträgen oder anderer logischer Unstimmigkeiten erhalten haben. Mitarbeiter der Wahllokale sollen sie zu Hause besuchen, Unterlagen einsammeln und zur Entscheidung durch die zuständige Registrierungsstelle hochladen. In der Regel entfällt damit der Weg zu einer Anhörung im Wahlbüro; Ausnahmen sollen möglichst online stattfinden. Bezirksbehörden sollen Hilfsstellen für Obdachlose, Arbeiter und andere Menschen mit Unterstützungsbedarf einrichten.

In Delhi verlängerte die Behörde die Frist für Anträge und Einwände bis zum 30. Oktober und die Frist für deren Bearbeitung sowie für die Bearbeitung der Hinweise bis zum 30. November. In Maharashtra gelten entsprechend der 12. Oktober und der 10. November. Zudem teilte sie mit, dass in Goa 81 von 97 trotz positiver örtlicher Entscheidung nicht in die endgültige Liste aufgenommenen Personen nach angeordneten Hausbesuchen Antragsformulare eingereicht hätten. Das sind Anträge und noch keine bestätigten Wiedereinträge.

Künftig will die Kommission Tagesordnungen vor Sitzungen verteilen und danach Protokolle ausgeben. Ihre Mitarbeiter sollen Anweisungen aller Kommissare befolgen. Einen Termin für den Bericht über ECINet nannte sie nicht. Die Ergebnisse der Prüfung und der Umgang mit offenen Anträgen werden zeigen, wie die angekündigten Änderungen wirken. Zugleich verteidigt die Behörde weiterhin die Rechtmäßigkeit und Einstimmigkeit ihrer früheren Entscheidungen.

Quellen: Election Commission of India via Press Information Bureau; Reuters; Hindustan Times; The Indian Express

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