Zwei am 7. Oktober eingereichte Klagen richten sich gegen die Finanzierung von Fernsehwerbung zugunsten Präsident Trumps mit Steuergeld vor der Kongresswahl im November. Nach Berichten von Reuters und Associated Press beantragen das Demokratische Nationalkomitee und ein weiteres Bündnis gerichtliche Verfügungen gegen die öffentliche Finanzierung der Kampagne.
Die Demokraten klagen vor einem Bundesgericht in Washington. Laut ihrer Klageschrift entwickelte das Weiße Haus die Anzeigen, während das Haushaltsamt 20 Millionen Dollar zur Finanzierung über die Zoll- und Grenzschutzbehörde umschichtete. Die Partei sieht darin einen Verstoß gegen die Propagandabeschränkungen des Kongresses. Dies sind Vorwürfe, keine gerichtlichen Feststellungen.
Reuters zufolge laufen die Anzeigen seit Ende September. Die Demokraten erklären, öffentliche Mittel verschafften republikanischen Kandidaten einen unfairen Vorteil, weil staatliche Ressourcen deren politische Unterstützung ergänzten. Laut Klageschrift sind zugewiesene Gelder teilweise noch unverbraucht. Deshalb hält die Partei einen Ausgabenstopp vor der näher rückenden Wahl für dringend.
Laut AP reichte Democracy Forward die zweite Klage für ein Bündnis ein, dem die Kontrollorganisation Common Cause angehört. Beide Verfahren zielen auf einen Stopp der Bundesausgaben. Das Weiße Haus verteidigt die Spots als öffentliche Informationskampagne, vergleichbar mit Werbung früherer Regierungen zur Erläuterung ihrer Politik, berichtet AP.
Trump erklärte am 5. Oktober, künftige Ausstrahlungen sollten politische Gelder finanzieren, berichtet Reuters. Die Demokraten werfen ihm jedoch vor, die Anzeigen hätten anschließend weiterhin Hinweise auf staatliche Finanzierung enthalten. Reuters zufolge erklärte das Weiße Haus außerdem, Trumps politisches Aktionskomitee werde Steuerzahlern die bereits ausgestrahlte Werbung nicht erstatten.
Eine informierte Quelle sagte Reuters, staatlich finanzierte Ausstrahlungen sollten diese Woche enden. Die Klagen verlangen dennoch gerichtliche Grenzen für weitere öffentliche Ausgaben. Damit befassen sich Bundesgerichte in den letzten Wochen des Kongresswahlkampfs mit der Grenze zwischen amtlicher Kommunikation und parteipolitischer Werbung.
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