Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 7. Mai eine vorläufige Einigung erzielt, die Durchsetzungsfristen für Hochrisiko-Systeme der künstlichen Intelligenz im Rahmen des wegweisenden KI-Gesetzes zu verschieben und Unternehmen zusätzliche Zeit zur Einhaltung der anspruchsvollsten Bestimmungen der Gesetzgebung einzuräumen. Die Vereinbarung, Teil der Digital-Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission, verschiebt den Anwendungstermin für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme unter Anhang III auf den 2. Dezember 2027, während die Verpflichtungen für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten unter Anhang I bis zum 2. August 2028 aufgeschoben sind.
Die Einigung stellt ein erhebliches Zugeständnis an Industriegruppen dar, die argumentiert hatten, dass die ursprünglichen Zeitpläne angesichts der Komplexität der Compliance-Anforderungen und des Fehlens finalisierter technischer Standards unrealistisch seien. Unternehmen, die KI in Bereichen wie Gesundheitswesen, Strafverfolgung, Bildung und kritischer Infrastruktur einsetzen, hatten gewarnt, dass überstürzte Compliance zu schlecht umgesetzten Schutzmaßnahmen führen oder sie zwingen kann, KI-Produkte vollständig vom europäischen Markt zurückzuziehen.
Über die Zeitplananpassungen hinaus führt die Omnibus-Vereinbarung neue Verbote ein, die wachsende Bedenken hinsichtlich synthetischer Inhalte widerspiegeln. Die Einigung umfasst ein Verbot von KI-Systemen, die zur Erzeugung nicht einvernehmlicher intimer Bilder und von Material zur sexuellen Ausbeutung von Kindern eingesetzt werden, einschließlich Anwendungen, die gemeinhin als Nudifier bekannt sind. Diese Bestimmung reagiert auf eine zunehmende Welle von Deepfake-Missbrauchsfällen in ganz Europa.
Die Vereinbarung ändert auch die Transparenzpflichten des KI-Gesetzes. Die Wasserzeichenanforderungen für KI-Systemanbieter nach Artikel 50(2) sind auf den 2. Dezember 2026 verschoben, obwohl dies eine kürzere Verzögerung als die ursprünglich vorgeschlagenen sechs Monate darstellt. Alle anderen Transparenzpflichten gelten weiterhin ab dem 2. August 2026 wie ursprünglich geplant.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Befürworter digitaler Rechte haben die Verzögerungen kritisiert und argumentiert, dass sie Hochrisiko-KI-Systemen effektiv erlauben, über einen längeren Zeitraum ohne angemessene Aufsicht zu operieren. Die vorläufige Einigung erfordert noch die formelle Annahme durch Rat und Parlament, bevor sie Gesetzeskraft erlangt. Dieser Prozess dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen.
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