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Bundesrichter ordnet Entfernung von Trumps Namen vom Kennedy Center an und blockiert Schließung

Veröffentlicht am 30. Mai 2026 777 Aufrufe

Ein Bundesrichter hat die Entfernung des Namens von Präsident Donald Trump vom John F. Kennedy Center for the Performing Arts angeordnet und geurteilt, dass der Vorstand seine gesetzlichen Befugnisse überschritten hat, als er den ikonischen Washingtoner Veranstaltungsort eigenmächtig umbenannte. US-Bezirksrichter Christopher Cooper erließ die Entscheidung am Freitag und gab dem Zentrum zwei Wochen Zeit, Trumps Namen von der Gebäudefassade und allen Beschilderungen zu entfernen.

Richter Cooper schrieb in seinem Urteil, dass das organische Statut des Kennedy Centers unmissverständlich klarstellt, dass das Zentrum den Namen Präsident Kennedys tragen soll und keinen anderen offiziellen Namen oder öffentliches Denkmal auf Grundlage einer einseitigen Entscheidung des Vorstands erhalten darf. Die Entscheidung blockierte auch vorübergehend die Pläne des Vorstands, das Zentrum für zwei Jahre Renovierungsarbeiten zu schließen, wie es die Trump-Administration angestrebt hatte.

Das Urteil erging als Reaktion auf eine Klage der Abgeordneten Joyce Beatty, einer Demokratin aus Ohio und Ex-officio-Mitglied des Kennedy-Center-Vorstands. Beattys Zivilklage richtete sich gegen drei Maßnahmen des Vorstands: die Umbenennung des Zentrums nach Trump, die geplante Schließung für Renovierungen und den Entzug ihrer Stimmrechte als vom Kongress bestimmtes Vorstandsmitglied.

Das Kennedy Center, das 1971 als lebendiges Denkmal für Präsident John F. Kennedy eröffnet hat, dient seit über fünf Jahrzehnten als einer der bedeutendsten Veranstaltungsorte für darstellende Künste des Landes. Der von Trump ernannte Vorstand hatte Anfang dieses Jahres dafür gestimmt, die Einrichtung zu Ehren des amtierenden Präsidenten umzubenennen, ein Schritt, der sofortige rechtliche Anfechtungen und breite öffentliche Kritik von Kunstorganisationen und Denkmalschutzgruppen nach sich zog.

Rechtsexperten betonten, dass das Urteil den Grundsatz bekräftigt, wonach von der Exekutive ernannte Vorstände Bezeichnungen des Kongresses, die durch Gesetz festgelegt sind, nicht eigenmächtig außer Kraft setzen dürfen. Das Kennedy Center entstand durch einen Beschluss des Kongresses im Jahr 1958, und seine Benennung nach dem ermordeten Präsidenten ist im Bundesrecht verankert. Nur der Kongress hat die Befugnis, ein bundesstaatlich ausgewiesenes Denkmal offiziell umzubenennen.

Die Trump-Administration hat noch nicht bekanntgegeben, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Der Fall ist zu einem Brennpunkt in den umfassenderen Debatten über präsidiale Macht und die Unabhängigkeit kultureller Institutionen geworden. Kunstorganisationen im ganzen Land begrüßten das Urteil als Sieg für die institutionelle Integrität.

Quellen: Washington Post, NBC News, CNN, NPR, CNBC

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