Ein Bundesrichter in Los Angeles hat am 28. Oktober den Eilantrag der Trump-Regierung abgelehnt, kalifornische Briefwahlstimmen von rund 20.000 Personen abzusondern, die sie für mögliche Nichtstaatsbürger hält. Bezirksrichter David O. Carter verweigerte eine einstweilige Anordnung, wie Associated Press und der Gerichtsbeschluss bestätigen. Der Streit betrifft die Zwischenwahlen am 3. November, bei denen die Kontrolle über den Kongress auf dem Spiel steht.
Das Justizministerium reichte am 15. Oktober mit Unterstützung des Heimatschutzministeriums Klage ein. Laut seiner Mitteilung prüften Ermittler Wählerregister und nutzten ergänzende Überprüfungsverfahren zur Ermittlung möglicher Nichtstaatsbürger. Kalifornien solle die Liste überprüfen und unzulässige Stimmen ausschließen. Menschen ohne US-Staatsbürgerschaft dürfen bei Bundeswahlen nicht wählen; ein Eintrag auf der umstrittenen Liste ist jedoch eine Behauptung, kein Nachweis einer illegalen Stimmabgabe.
Kalifornische und örtliche Wahlbehörden bestritten die Zuverlässigkeit der Liste. Nach NPR ergab eine vorläufige Prüfung im Bezirk Los Angeles, dass viele aufgeführte Personen keine aktive Wählerregistrierung hatten. Landesvertreter erklärten zudem, Änderungen während der laufenden Abstimmung und Briefwahlbearbeitung seien unpraktikabel und könnten berechtigten Bürgern ihre Stimme nehmen. Laut AP hatten bereits mehr als 3,7 Millionen Menschen im Bundesstaat gewählt.
Carter erklärte, der beantragte Eingriff störe eine laufende Wahl und schwäche den Schutz für Wähler und Wahlpersonal. Er betonte die Zuständigkeit der Bundesstaaten und lehnte Einschränkungen der Rechte registrierter Wähler aufgrund von Vorwürfen aus einem unsicheren Verfahren ab. Das Gericht verwies auf bestehende Alternativen: strafrechtliche Verfolgung illegaler Stimmabgaben durch den Bund sowie kalifornische Verfahren zur Löschung nachweislich unberechtigter Registrierungen.
Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta begrüßte die Ablehnung als weiteren Erfolg nach einer früheren Berufungsentscheidung. Der Beschluss betrifft den Antrag auf sofortige Maßnahmen und entscheidet die Klage nicht abschließend. Laut CBS plant das Justizministerium eine Berufung. Die beantragte Bundesanordnung zur Trennung der Stimmzettel liegt somit bislang nicht vor; bis zum Wahltag bleibt weniger als eine Woche.
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