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Gärtner ohne Aufenthaltsgenehmigung der Familie Le Pen nach fast einem Jahrzehnt nach Marokko abgeschoben

Veröffentlicht am 24. April 2026 800 Aufrufe

Hatim B., ein 32-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger, ist am Donnerstag, dem 23. April, gegen 12:30 Uhr nach Marokko abgeschoben worden. Damit endete ein fast zehn Jahre währendes Arbeitsverhältnis als Gärtner im Dienst der Familie Le Pen. Die Abschiebung ordnete Alexandre Brugère an, der Präfekt des Départements Hauts-de-Seine. Sie erfolgte aus dem Abschiebungszentrum in Nanterre. Die Geschichte, die zuerst von Le Parisien veröffentlicht worden ist, hat in der französischen Politiklandschaft für erhebliches Aufsehen gesorgt.

Der Mann arbeitete seit 2017 für Jany Le Pen, die 93-jährige Witwe von Jean-Marie Le Pen, dem Gründer der rechtsextremen Partei Front National, der im Januar 2025 verstorben ist. Während der gesamten Dauer seiner Beschäftigung hat Hatim B. zu keinem Zeitpunkt über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich verfügt. Er befand sich also über die gesamte Zeit seines Arbeitsverhältnisses vollständig ohne legalen Aufenthaltsstatus. Diese Enthüllung wirft schwerwiegende Fragen über die Einstellungspraktiken innerhalb eines der politisch einflussreichsten Haushalte Frankreichs auf.

Die Situation birgt ein außergewöhnliches Maß an Ironie, das weder den Kommentatoren noch der französischen Öffentlichkeit entgangen ist. Die Familie Le Pen verkörpert seit Jahrzehnten das Zentrum der einwanderungsfeindlichen Politik in Frankreich. Jean-Marie Le Pen hat seine Karriere auf scharfer Rhetorik gegen Einwanderer aufgebaut, und seine Tochter Marine Le Pen hat den Kampf gegen illegale Einwanderung zum Kernstück ihres politischen Programms gemacht. Dennoch beschäftigte die Familie jahrelang einen Arbeiter ohne Aufenthaltsgenehmigung in ihrem eigenen Haushalt — ein Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit der politischen Grundbotschaft der Dynastie erheblich untergräbt.

Jany Le Pen hat Hatim B. vor seiner Abschiebung im Abschiebungszentrum in Nanterre besucht. Das Treffen dauerte etwa eine Stunde und zeugt von einer persönlichen Verbundenheit mit dem langjährigen Angestellten. Die Familie hatte außerdem einen Anwalt beauftragt, um eine Legalisierung seines Aufenthaltsstatus zu erreichen, doch diese Bemühungen blieben erfolglos. Dass die Le Pens rechtliche Schritte zur Regularisierung ihres Gärtners unternommen haben, offenbart eine menschliche Beziehung, die in auffälligem Gegensatz zu den öffentlich vertretenen politischen Positionen des Namens Le Pen steht.

Nach der Abschiebung sucht Jany Le Pen Berichten zufolge nun juristischen Beistand, um die Ausweisung anzufechten und Möglichkeiten für eine Rückkehr von Hatim B. nach Frankreich auszuloten. Die rechtliche Grundlage für eine solche Anfechtung bleibt allerdings ungewiss, da der Mann während seines gesamten Aufenthalts im Land niemals eine Aufenthaltsgenehmigung besessen hat. Experten für Ausländerrecht betonen, dass die Anfechtung einer bereits vollzogenen Abschiebung erhebliche verfahrensrechtliche Hürden mit sich bringt.

Die Enthüllung hat eine heftige Debatte in den französischen Medien und sozialen Netzwerken ausgelöst. Kritiker der politischen Bewegung der Le Pens haben die Geschichte als eindeutigen Beweis für Heuchelei an der Spitze der einwanderungsfeindlichen Rechten aufgegriffen. Anhänger der Familie haben sich entweder auffällig zurückgehalten oder versucht, den politischen Flügel der Dynastie von den häuslichen Entscheidungen Jany Le Pens zu trennen. Unabhängig von der politischen Zugehörigkeit legt diese Geschichte das komplexe und oft widersprüchliche Verhältnis Frankreichs zur Beschäftigung von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung offen.

Quellen: Le Parisien, Le Matin, Le360, Yahoo Actualités, Yabiladi

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