Neuseelands Arzneimittelbehörde hat zwei Psychiatern erlaubt, pharmazeutisch hergestelltes MDMA in überwachten Behandlungsprogrammen für geeignete Erwachsene mit posttraumatischer Belastungsstörung zu verschreiben. Das Gesundheitsministerium gab die Entscheidung am 4. September bekannt und erklärte, die Option richte sich an eine begrenzte Zahl von Patienten, deren Symptome auf herkömmliche Therapien nicht angesprochen haben.
Die Erlaubnis umfasst eine MDMA-gestützte Psychotherapie, bei der eine kontrollierte Dosis die Psychotherapie als Teil eines umfassenden Behandlungsplans begleitet. Die Versorgung findet in einem klinischen Umfeld unter Aufsicht eines zugelassenen Psychiaters statt; Patienten erhalten keinen Vorrat für zu Hause. Der Wirkstoff entspricht zwar jenem in illegalem Ecstasy, doch für das eingesetzte Präparat gelten pharmazeutische Herstellungsstandards.
Die Schutzregeln verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine umfassende klinische Untersuchung. Beide Psychiater müssen genehmigte Therapieprotokolle einhalten, eine informierte Einwilligung einholen und über die Eignung jedes Patienten einzeln entscheiden. Medsafe verlangte den Nachweis umfangreicher Fachkenntnisse sowie detaillierte Pläne für eine sichere und angemessene Durchführung.
Das Ministerium betonte, dass die Entscheidung keine allgemeine Zulassung von MDMA als Arzneimittel in Neuseeland bedeutet. Die internationale Evidenz zum Einsatz gegen PTBS entwickelt sich weiter, während die Befugnis auf die beiden genannten Ärzte begrenzt bleibt. Jeder weitere Mediziner benötigt eine eigene Genehmigung von Medsafe, sodass die Behörde jeden Antrag gesondert kontrolliert.
Damit nähert sich Neuseeland Australien an, wo befugte Psychiater seit 2023 MDMA-gestützte Psychotherapie gegen PTBS anbieten dürfen. Der Schritt folgt außerdem einer Erlaubnis aus dem Jahr 2025 für medizinisches Psilocybin bei therapieresistenter Depression. Nach Angaben der Behörden besitzen derzeit zwei Fachkräfte eine Befugnis für Psilocybin und zwei für MDMA.
Medsafe erklärte, die Behörde habe den Zugang zu einer innovativen Option gegen den Schutz vor möglichen Schäden abgewogen. Die praktische Wirkung bleibt zunächst eng begrenzt, da nur wenige Ärzte verschreiben dürfen, umfangreiche klinische Kontrollen gelten und die Therapie voraussichtlich nur für eine kleine Patientengruppe geeignet ist. Der weitere Zugang hängt von neuen Einzelgenehmigungen und der Entwicklung der internationalen Forschungslage ab.
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