Sony Music Publishing, Warner Chappell Music und verbundene Musikverlage haben das KI-Unternehmen Anthropic vor einem Bundesgericht in Nordkalifornien verklagt. Sie werfen dem Unternehmen vor, urheberrechtlich geschützte Musikwerke rechtswidrig beschafft und kopiert zu haben, um seine Claude-Modelle zu entwickeln. Die Klage nennt auch Firmenchef Dario Amodei und Mitgründer Benjamin Mann als Beklagte. Anthropic weist die Vorwürfe zurück und kündigt eine entschlossene Verteidigung an.
Das Gerichtsregister bestätigt, dass die Verlage den Urheberrechtsfall am 28. August einreichten und ein Geschworenenverfahren beantragten. Nach ihrer Darstellung trainierte Anthropic seine Systeme mit Zehntausenden ihrer Kompositionen; damit reicht die Klage weiter als mehrere frühere Musikverfahren. Die Eingabe nennt bekannte Werke aus unterschiedlichen Katalogen. Ein Gericht hat die Anschuldigungen jedoch noch nicht geprüft und bislang keine Haftung festgestellt.
Laut Klageschrift beschaffte Anthropic Material durch umfangreiche Torrent-Downloads, das Auslesen von Webseiten und das Scannen gekaufter Druckbücher. Die Verlage behaupten, Sammlungen von Library Genesis und Pirate Library Mirror hätten Bücher mit Liedtexten und Noten enthalten. Außerdem könne Claude geschützte Texte in Antworten wiedergeben, während sich die vom Unternehmen eingeführten Schutzmechanismen durch wiederholte Eingaben umgehen ließen.
Die Klage enthält vier Ansprüche: direkte Verletzung durch Torrent-Nutzung, Beihilfe zur Verletzung durch Amodei und Mann, direkte Verletzung durch Anthropic sowie Entfernung oder Veränderung von Angaben zur Rechteverwaltung. Die Kläger verlangen bis zu 150.000 Dollar je angeblich vorsätzlich verletztem Werk und bis zu 25.000 Dollar je mutmaßlichem Informationsverstoß. Hinzu kommen die Vernichtung rechtswidriger Kopien und Auskunft über Trainingsdaten. Diese Beträge sind Forderungen, keine zugesprochenen Schäden.
Anthropic erklärte gegenüber TechCrunch und Axios, das Unternehmen widerspreche den Behauptungen der Verlage und werde sich vor Gericht energisch verteidigen. Der Streit fällt in eine Phase, in der Entwickler und Rechteinhaber klären lassen, wie bestehende Regeln auf die Beschaffung von Trainingsmaterial und Ausgaben generativer KI-Systeme anzuwenden sind. Musikrechte sind besonders vielschichtig, weil Texte, Kompositionen und Tonaufnahmen verschiedenen Eigentümern und Registrierungen zugeordnet sein können.
Der neue Fall folgt weiteren Verfahren von Musikverlagen gegen Anthropic, darunter Klagen mit Universal, Concord, BMG und Round Hill. Zuvor gab es einen Vergleich über 1,5 Milliarden Dollar mit Autoren wegen raubkopierter Bücher; dort unterschied ein Richter zwischen möglicherweise rechtmäßigem Modelltraining und rechtswidriger Quellenbeschaffung. Die Sony- und Warner-Verlage wollen nun eine Entscheidung von Geschworenen zu ihren Katalogen erreichen. Anthropics formelle Antwort und die nächsten gerichtlichen Schritte stehen noch aus.
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