Eine US-Bundesrichterin hat die Einstufung des KI-Entwicklers Anthropic als nationales Sicherheitsrisiko in der militärischen Lieferkette für rechtswidrig erklärt. Damit errang der Anbieter des Chatbots Claude einen wichtigen Sieg im Streit mit der Regierung von Präsident Donald Trump. Bezirksrichterin Rita Lin erließ am Donnerstag in San Francisco eine 59 Seiten lange Anordnung, die dem Verteidigungsministerium die Durchsetzung der Einstufung und der damit verbundenen Beschränkungen untersagt.
Lin stellte fest, dass die Regierung Anthropic wegen geschützter Kritik an ihrer Militärpolitik für künstliche Intelligenz bestrafte und damit gegen den Ersten Verfassungszusatz verstieß. Außerdem erhielt das Unternehmen vor Inkrafttreten der Maßnahme keine verfassungsrechtlich erforderliche Gelegenheit zur Stellungnahme, was den Schutz eines ordentlichen Verfahrens nach dem Fünften Verfassungszusatz verletzte. Die Richterin bezeichnete die Entscheidung zudem als Überschreitung des maßgeblichen Vergaberechts sowie als willkürlich.
Der Konflikt begann im Februar, nachdem Anthropic und das Pentagon keine Einigung über zulässige Einsatzformen von Claude erzielten. Vorstandschef Dario Amodei lehnte es ab, Schutzvorkehrungen zu entfernen, die eine Unterstützung der Massenüberwachung von Amerikanern oder vollständig autonomer Waffen verhindern sollen. Verteidigungsminister Pete Hegseth stufte das Unternehmen daraufhin als Lieferkettenrisiko ein und wies militärische Auftragnehmer, Zulieferer und Partner an, ihre geschäftlichen Beziehungen zu Anthropic zu beenden.
Anthropic erklärte, die Maßnahme bedrohe Geschäfte in Milliardenhöhe und verursache langfristige Rufschäden, obwohl das Militär Claude zuvor positiv beurteilt habe. Anwälte des Justizministeriums argumentierten, die Beschränkungen des Unternehmens könnten Unsicherheit beim Einsatz auf dem Schlachtfeld schaffen und die Verfügbarkeit der Software während einer Operation gefährden. Lin sah keine Tatsachengrundlage für die Annahme, Anthropic werde sein Modell sabotieren, und verwarf den bloßen Verweis auf nationale Sicherheit als Rechtfertigung für Vergeltung.
Das Gericht hatte die Beschränkungen bereits im März vorläufig eingefroren, während das Verfahren weiterlief. Das Urteil vom Donnerstag verhindert nun die Anwendung von Hegseths Richtlinie und weist die Rechtsgrundlage zurück, mit der das Verbot über direkte Käufe des Pentagons hinaus auf Firmen mit Militärgeschäften ausgedehnt werden sollte. Die Entscheidung kann beeinflussen, wie US-Behörden KI-Anbieter behandeln, wenn unternehmenseigene Sicherheitsregeln mit staatlichen Forderungen kollidieren.
Anthropic begrüßte die Entscheidung und signalisierte weiterhin Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Regierung bei sicherheitspolitischen KI-Anwendungen. Beobachter erwarten eine Berufung der Regierung; zugleich ist ein getrenntes, enger gefasstes Verfahren vor einem Bundesberufungsgericht in Washington anhängig. Die nächsten Schritte entscheiden darüber, ob das Urteil Bestand hat und welche Bedingungen das Pentagon kommerziellen KI-Systemen für den Verteidigungseinsatz auferlegen darf.
Kommentare